Kostenübernahme

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E lauhoe mai na wa`a i ke ka pae aku i ka aina

Wenn alle miteinander rudern , wird das Ufer erreicht 


1. Privatkassen

Die Behandlungskosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen übernommen,wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Eine psychische oder psychosomatische Erkrankung ,die innerhalb der letzten beiden Jahre ganz neu aufgetreten ist oder sich in den letzten Monaten erheblich verschlimmert hat.

  • In mehreren Vorgesprächen klären wir miteinander , ob hierzu eine Kurzzeittherapie ( bis zu 24 Std ) oder eine Langzeittherapie ( ca.50 Std .) beantragt werden kann

  • Für kürzere Behandlungen reicht ggf. ein Formularantrag , den wir gemeinsam bei der Kasse stellen.

  • Für eine Langzeittherapie ist meist ein ausführlicher Bericht an einen neutralen Gutachter erforderlich.

  • Erkundigen Sie sich bittte vorab bei der Kasse , wieviele Stunden pro Kalenderjahr maximal übernommen werden


2. Gesetzliche Kassen

Die gesetzlichen Kassen übernehmen i.d.R. keine privatärztlichen Leistungen. Es gibt aber Ausnahmen im Kostenerstattungsverfahren.
 

Hierzu können Sie sich bei Ihrer Kasse erkundigen und entsprechende Formulare anfordern. Meist muss nachgewiesen werden, dass mehrere Kassentherapeuten die Behandlung nicht übernehmen konnten, besonders lange Wartezeiten vorliegen und im Umkreis keine andere Möglichkeit zum baldigen Therapiebeginn besteht.